Allgemeine Hochschulreife und freie Fachwahl
Die Allgemeine Hochschulreife ist der Abschluss, der grundsätzlich den Zugang zu allen Studienrichtungen an deutschen Hochschulen eröffnet. Das Abiturzeugnis bescheinigt diese Qualifikation. Ob für den gewählten Studiengang ein Platz frei ist und welche weiteren Voraussetzungen gelten, hängt vom Studienangebot und vom jeweiligen Zulassungsverfahren ab.
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Die Allgemeine Hochschulreife ist ein Schulabschluss, mit dem grundsätzlich jede Fachrichtung an einer deutschen Hochschule offensteht. Wer etwa in der Oberstufe Deutsch und Geschichte als Schwerpunkte gewählt hat, kann sich mit dem Abiturzeugnis auch für ein Physikstudium bewerben. Die Fächerwahl im Abitur legt das spätere Studienfach also nicht fest.
Für die Bewerbung zählt anschließend, was die Hochschule für den gewünschten Studiengang verlangt. Bei einem zulassungsbeschränkten Angebot kommt zur Hochschulreife die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern hinzu. Welche Fachrichtungen andere Abschlüsse eröffnen, zeigt der Vergleich der Hochschulzugangsberechtigungen.
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Häufige Fragen
Welches Dokument belegt die Allgemeine Hochschulreife?
Nach dem Abitur dient das Abiturzeugnis als Nachweis.
Bindet der Leistungskurs die spätere Fachwahl?
Die Allgemeine Hochschulreife eröffnet grundsätzlich auch Studienfächer, die keinen Schwerpunkt in der Oberstufe bildeten.
Wofür steht „allgemein“?
Die Berechtigung erstreckt sich auf alle Fachrichtungen. Eine fachgebundene Hochschulreife schränkt die Fachwahl ein.
Quellen & Nachweise
- Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung · Kultusministerkonferenz
- Gymnasiale Oberstufe und Abitur · Kultusministerkonferenz

