Begriffe kurz erklärt

Bewerber-ID (BID) und BAN bei Hochschulstart

Die Bewerber-ID ist die persönliche Kennung für das Bewerbungsportal von Hochschulstart. Zusammen mit ihr wird bei der Registrierung eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer vergeben, kurz BAN. Die BID identifiziert die Person. Die BAN ermöglicht bei einer Bewerbung über ein Hochschulportal den sicheren Abgleich der Daten mit dem zugehörigen Konto bei Hochschulstart.

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Die Bewerber-ID (BID) kennzeichnet eine Person im Bewerbungsportal von Hochschulstart. Bei der Registrierung erhält sie zusätzlich eine BAN, die Bewerber-Authentifizierungs-Nummer. Damit kann ein Hochschulportal die Daten einer dort eingereichten Bewerbung mit dem richtigen Hochschulstart-Konto abgleichen.

Ein Beispiel ist die Bewerbung für einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang, die auf der Website der Hochschule beginnt. Fragt das Formular nach BID und BAN, findet die Bewerberin beide Angaben im DoSV-Konto unter „Meine Daten“ bei ihren persönlichen Daten. Das Passwort für den Zugang zum Konto gehört in keines dieser Felder. Nach der Übermittlung kann sie den Stand der koordinierten Bewerbung im Dialogorientierten Serviceverfahren verfolgen.

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Häufige Fragen

Wo stehen BID und BAN?

Beide Kennungen stehen im DoSV-Benutzerkonto unter „Meine Daten“ im Bereich „Persönliche Daten“.

Ist die BAN mein Passwort?

Die BAN dient dem Datenabgleich bei einer dezentralen Bewerbung. Für die Anmeldung im DoSV-Portal gelten die persönlichen Zugangsdaten.

Brauche ich für jede Hochschule eine neue BID?

Die BID gehört zur registrierten Person und wird für deren Bewerbungen im selben Hochschulstart-Konto verwendet.

Quellen & Nachweise

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