Begriffe kurz erklärt

Numerus Clausus (NC) und Auswahlgrenze

Der Numerus Clausus ist eine Zulassungsbeschränkung für einen Studiengang. Die Hochschule kann nur eine begrenzte Zahl von Studienplätzen vergeben. Im Alltag bezeichnet NC oft die Note der zuletzt zugelassenen Person. Eine solche Auswahlgrenze ergibt sich erst im Verfahren und gilt für einen bestimmten Studienort, ein Semester und eine Auswahlquote.

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Der Numerus Clausus (NC) begrenzt die Zahl der Studienplätze in einem Studiengang. Umgangssprachlich ist mit „dem NC“ häufig die Auswahlgrenze gemeint. Sie zeigt im Rückblick, bis zu welcher Note oder Punktzahl Bewerbungen in einer bestimmten Quote erfolgreich waren.

Angenommen, eine Schülerin findet in einer Tabelle für Pharmazie die Abiturnote der zuletzt zugelassenen Person. Die Zahl gehört zu einem bestimmten Standort, Semester und einer bestimmten Quote. Für einen Vergleich in der Abiturbestenquote sucht sie in der Tabelle zusätzlich die Landesquote, der sie zugeordnet ist. Bei einem in Deutschland erworbenen deutschen Abitur zählt das Bundesland des Zeugnisses. In anderen Quoten können auch Testergebnisse zur Auswahl beitragen. Der Leitfaden zu Auswahlgrenzen hilft beim Lesen solcher Tabellen.

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Häufige Fragen

Steht der NC schon vor der Bewerbung fest?

Die Zahl der Plätze kann bereits feststehen. Welche Note oder Punktzahl zuletzt ausreicht, ergibt sich aus der Konkurrenz um diese Plätze.

Gilt derselbe NC an allen Hochschulen?

Die Auswahlgrenzen hängen unter anderem vom Studienort, den Auswahlkriterien und den eingegangenen Bewerbungen ab.

Kann ich mich trotz eines schwächeren Abiturs bewerben?

Eine frühere Auswahlgrenze schließt eine Bewerbung nicht aus. Maßgeblich sind die formalen Voraussetzungen und die Kriterien im betreffenden Verfahren.

Quellen & Nachweise

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