Begriffe kurz erklärt

Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bei der Bewerbung

Die Hochschulzugangsberechtigung, kurz HZB, ist die Qualifikation, die den Zugang zum Studium eröffnet. Häufig weist das Abiturzeugnis sie nach. Auch andere schulische Abschlüsse oder eine berufliche Qualifikation können zum Studium berechtigen. Welche Studiengänge offenstehen und welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Zugangsweg ab.

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Die Hochschulzugangsberechtigung ist die Qualifikation, mit der jemand die Zugangsvoraussetzung für ein Studium erfüllt. Bei einer Bewerbung mit Abitur weist das Abschlusszeugnis die Allgemeine Hochschulreife nach. Die Abkürzung HZB umfasst aber auch andere Zugangswege.

Will etwa eine Pflegefachkraft ohne Abitur ein fachlich verwandtes Studium aufnehmen, kommt je nach Bundesland und beruflicher Erfahrung ein beruflicher Zugang infrage. Für sie ist entscheidend, welche Voraussetzungen dort gelten und welche Unterlagen die Hochschule verlangt. Ein schulischer Abschluss und eine Berufstätigkeit können in derselben Bewerbung auch unterschiedliche Rollen spielen. Die Liste im Zulassungsantrag zeigt, welche Nachweise für den eigenen Fall erforderlich sind.

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Häufige Fragen

Was heißt HZB im Bewerbungsformular?

Die Abkürzung steht für Hochschulzugangsberechtigung. Gefragt ist die Qualifikation, auf der die Bewerbung beruht.

Zählt ein Berufsabschluss als HZB?

Ein beruflicher Zugangsweg ist möglich. Dafür gelten je nach Bundesland besondere Voraussetzungen.

Wo stehen die geforderten Nachweise?

Für die Bewerbung nennen das zuständige Portal oder der Zulassungsantrag die erforderlichen Unterlagen.

Quellen & Nachweise

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