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Unterkurs im Abiturjahrgang: Was du jetzt prüfen kannst

Ein schwaches Kursergebnis kann für die Zulassung zur Abiturprüfung wichtig sein. Entscheidend ist zunächst, welche Leistung vorliegt, ob das Halbjahr eingebracht werden muss und welche Bedingungen für deinen Jahrgang gelten. Mit dem Kursbogen vor dir kannst du diese Fragen voneinander trennen und das Gespräch in der Schule vorbereiten.

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Welche Leistung ist gemeint?

Du bekommst eine schwache Klausur zurück und hörst im Kurs gleich das Wort „Unterkurs“. Bevor du über einen Ausgleich nachdenkst, schau genau hin. Die Punkte auf dem Deckblatt bezeichnen zunächst das Ergebnis dieser Klausur. Auf dem Halbjahreszeugnis steht die Bewertung für den ganzen Kurs in diesem Halbjahr. Für die Prüfung der Einbringung ist das festgestellte Halbjahresergebnis die relevante Angabe. Ist der Kurs noch nicht abgeschlossen, frag die Lehrkraft nach deinem Stand und danach, was bis zum Ende des Halbjahres noch ansteht.

Steht das Ergebnis bereits fest, markiere auf einer Kopie deines Kursbogens das betroffene Feld. Notiere Fach, Halbjahr, Anforderungsniveau und ob das Fach zu deinen Prüfungsfächern gehört. Im Gespräch mit der Oberstufenkoordination macht es einen Unterschied, ob du eine laufende Leistung verbessern möchtest oder klären willst, wie ein schon abgeschlossenes Halbjahr für deine Laufbahn zählt.

Die Bedingungen für den Kursblock getrennt lesen

Im Kursblock werden die eingebrachten Halbjahresergebnisse zusammengeführt. Die Oberstufenvereinbarung der Kultusministerkonferenz sieht für die Zulassung zur Abiturprüfung vor, dass in Block I mindestens 200 Punkte erreicht wurden oder noch erreicht werden können. Zusätzlich begrenzt sie den Anteil eingebrachter Halbjahresergebnisse unter 5 Punkten. Ein eingebrachtes Ergebnis mit 0 Punkten ist nach dieser Regel ausgeschlossen. Für die Prüfung deines eigenen Bogens brauchst du die Bestimmungen, die dein Land für deinen Bildungsgang und deinen Jahrgang anwendet.

Geh diese Fragen auf dem Papier getrennt durch. Ist das Halbjahr verpflichtend einzubringen? Welche Ergebnisse umfasst die schulische Aufstellung insgesamt? Welche davon liegen in dem Bereich, für den eine besondere Grenze gilt? Eine sehr gute Leistung in einem anderen Fach kann zu deiner Summe beitragen und zugleich die Anzahl der schwachen Ergebnisse unverändert lassen. Ob du in deinem konkreten Fall ein anderes Halbjahr einbringen darfst, hängt unter anderem von den Pflichtbindungen ab. Für den ersten Blick auf diese Markierungen hilft der Ratgeber zum Kursbogen.

Was im Prüfungsblock gesondert zählt

Für Block II nennt die KMK-Vereinbarung mindestens 100 Punkte. Zusammen mit dem Kursblock müssen in der Gesamtqualifikation mindestens 300 Punkte erreicht werden. Dazu kommen Anforderungen an die einzelnen Prüfungsergebnisse, die von der Zahl und dem Anforderungsniveau der Prüfungsfächer abhängen. Eine hinreichend große Gesamtsumme beantwortet deshalb noch nicht alle Fragen zum Bestehen.

Wenn die Schule dir nach einer Prüfung ein Ergebnis mitteilt, achte auf die Überschrift des Feldes. Ist dort die Punktzahl einer schriftlichen Prüfung angegeben oder bereits das endgültige Ergebnis in diesem Fach? Das ist besonders wichtig, wenn noch ein weiterer Prüfungsteil aussteht. Halte den Prüfungsbogen und die Übersicht der Halbjahre auseinander. Sonst suchst du womöglich nach einer weiteren schwachen Kursleistung, obwohl es um eine Bedingung im Prüfungsblock geht.

Ein Beratungsgespräch mit einer greifbaren Frage beginnen

Nehmen wir an, deine Sorge betrifft ein abgeschlossenes Halbjahr in Chemie. Du möchtest ein gutes Ergebnis aus einem anderen naturwissenschaftlichen Fach danebenstellen. Zeig zuerst auf den Chemiekurs und frag, aus welcher Vorschrift sich in deiner Fächerkombination eine Einbringungspflicht ergibt. Wenn hier Wahlspielraum besteht, lass dir die zulässigen Möglichkeiten anhand deiner belegten Kurse zeigen. Besteht eine Pflicht, frag, welche zusätzliche Bedingung bei deinem Ergebnis zu prüfen ist. So kommt die Antwort an der Stelle an, an der du sie brauchst.

Schreib dir am Ende in eigenen Worten auf, wie dein gegenwärtiger Stand ist, welche Entscheidung noch offen ist und wer dafür zuständig ist. Wiederhole bei einer unklaren Auskunft die Schlussfolgerung, die du daraus gezogen hast. So kann die Beratungskraft einen Irrtum gleich am Kursbogen aufklären. Sind Kurse noch offen, kannst du bei den jeweiligen Fachlehrkräften anschließend nach einer passenden Übung für die nächste Leistung fragen. Stehen die Ergebnisse schon fest, kannst du dir die maßgebliche Zeile oder Regel erläutern lassen. Wenn die Schule später beide Blockergebnisse festgestellt hat, zeigt die Anleitung zur Abiturnote, wie du die Gesamtpunktzahl der passenden Tabellenzeile zuordnest.

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Häufige Fragen

Ist eine schwache Klausur schon ein Unterkurs?

Eine Klausur ist eine einzelne Leistung. Schau auf das festgestellte Halbjahresergebnis und kläre mit der Lehrkraft, welche Leistungen bei seiner Bildung berücksichtigt wurden.

Hilft mir ein starkes Ergebnis in einem anderen Fach?

Es kann die Punktsumme erhöhen, wenn es in die Berechnung eingeht. Daneben gelten weitere Bedingungen. Lass dir zeigen, welche davon dein schwächeres Ergebnis betrifft.

Was nehme ich mit zur Oberstufenkoordination?

Bring den Kursbogen, die für deinen Jahrgang geltenden Hinweise und die Rückmeldung zum fraglichen Ergebnis mit. Markiere das Fach und das Halbjahr, über das du sprechen möchtest.

Quellen & Nachweise

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